1. Das Wohnheim Beauséjour richtet sich an junge Leute im Alter von 18 bis 25, die eine Lehre machen oder eine akademische Ausbildung absolvieren. Es bietet ein angenehmes und freundliches Klima in dem alle Bewohner ihren Nachbarn mit Respekt und Toleranz begegnen.

  2. Die Miete erfolgt im voraus in den ersten 10 Tagen des Monats. Bei der Einschreibung wird eine Kaution (Depot) von CHF 600.-- verlangt. Bei einem längeren Aufenthalt (8 Monate und länger)  ziehen wir CHF 100.-- als Bearbeitungsgebühr von Ihrer Kaution ab. Diese Kaution wird nach der Rückgabe der Schlüssel zurückbezahlt.

  3. Jeder Mieter erhält einen Schlüssel für das Zimmer und einen für den Hauseingang. Falls die Schlüssel verloren gehen, muss sofort das Sekretariat verständigt werden. Jeder Mieter haftet für seine persönlichen Sachen. Sie sind nicht gegen Diebstahl versichert. Es wird empfohlen keine wertvollen Gegenstände im Zimmer aufzubewahren. Es muss während des Aufenthaltes in gutem Zustand gehalten und so übergeben werden wie der Mieter es vorgefunden hat. Putzmaterial steht zur Verfügung. Das Haus bietet regelmässig saubere Bettwäsche. Wenn Schäden im Zimmer oder an einem Gemeingut angerichtet werden, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Jeder Fall muss sofort gemeldet werden. Der Bewohner hat eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen um eventuelle Schäden decken zu können. Eine Angestellte, begleitet von der Hausverwalterin hat im Problemfall ein Zutrittsrecht.

  4. Gemäss Art. 55 des RTVG, müssen die Studierenden, die ein Radio oder einen Fernseher in ihrem Zimmer haben, die Empfangsgebühren selbst bezahlen. Ab 22h00 herrscht Nachtruhe auf den Stockwerken.

  5. Es ist verboten in den  Zimmern zu kochen und Kocher zu benutzen (Brandgefahr). Eine grosse Küche steht im Untergeschoss allen Mietern, sowie eine kleinere im ersten Stock zur Verfügung;  Geschirr und Küchengeräte sind nicht vorhanden. Um Hygiene und Gesundheit aller Hausbewohner zu gewährleisten, muss die Küche nach jedem Gebrauch gereinigt werden. Verdorbene Nahrungsmittel sind wegzuwerfen.

  6. Rauchen in den Zimmern und in den Küchen ist nicht gestattet. Es stehen den Rauchern zwei Fernsehräume zur Verfügung. Drogenbesitz und deren Konsum ist verboten!

  7. Im Untergeschoss stehen sowohl Waschmaschine und Trockner als auch ein Bügeleisen zur Verfügung. Für Informationen und Waschkarten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat!.

  8. Gäste müssen das Wohnheim vor Mitternacht verlassen. Es ist nicht erlaubt, Dritte unterzubringen oder ihnen die Zimmerschlüssel zu leihen, auch nicht während der Ferienzeit. Im Sonderfall kann, nach Verständigung des Sekretariats, eine zusätzliche Person gegen ein geringes Entgelt im Zimmer übernachten.

  9. Jeder wird gebeten sich korrekt zu benehmen, sowohl im Wohnheim als auch ausserhalb. Bei Verstoss gegen das Reglement ist das Wohnheim sofort zu verlassen. Das Wohnheim ist keine Erziehungsinstitution für Jugendliche. Dieses Reglement kann zu jeder Zeit durch die Direktion geändert werden.